stark unterschiedliche Ausgestaltung der Beteiligung

Vorteile bei der „anlegerbezogenen Auslegung“ der BaFin bei der 20-iger-Regel des VermögensanlagenG - von Dr. jur. Horst Werner

Wenn einzelne Vermögensanlagen ( z.b. die Nachrangdarlehen ) stark unterschiedlich ausgestalte sind, dann werden verschiedene Alegergruppen angesprochen, so daß die 20-iger-Regel nach BaFin-Auslegung mehrfach für jede Investorengruppe in Anspruch genommen werden kann. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) gibt es acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( sogen. Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Prospekt- und BaFin-frei sind: Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ( VermAnlG ) „Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument“ ( = 20-iger-Regel ) unabhängig von der Beteiligungshöhe. Wann liegen mehrere Vermögensanlagen vor, so dass Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden könnten. Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen...

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