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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen

Dichter Nebel, Schneefall, Glatteis. Witterungsbedingte Unfälle sind im Winter nichts Außergewöhnliches. Selbst wenn dabei nur Blechschäden entstehen, die Reparaturen kommen Autofahrer oft teuer zu stehen. Befindet sich der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls jedoch auf einer beruflich veranlassten Fahrt, werden einige Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt. „Die Faustregel lautet: Kann die Fahrt von der Steuer abgesetzt werden, gilt dies auch für die Unfallkosten“, erläutert Gudrun Steinbach von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Erfüllt wird diese Voraussetzung beispielsweise auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte, bei Heimfahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung oder auf Dienstreisen. „Auch wenn das Fahrzeug während der Arbeitszeit auf einem Parkplatz beschädigt wird, können Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden“, betont die Steuerexpertin. Doch das Finanzamt berücksichtigt...

KFZ-Haftpflicht: Noch bis 30.11. vergleichen und sparen

Wie jedes Jahr rückt der Stichtag für den Wechsel der Autohaftpflicht wieder näher. Bis zum 30. November ist noch Zeit sich nach einer neuen Haftpflicht umzuschauen! Die Schadenersatz-Bestimmung im Verkehr weicht im Vergleich zur privaten Haftpflicht für Betriebe und Privatpersonen insbesondere in einem wichtigen Detail ab: Gemäß allgemeinem Haftpflichtgesetz wird nicht nur der Fahrer zum Schadenersatz herangezogen, sondern in erster Linie der Halter des PKWs. Er darf ohne Autohaftpflicht gar kein Automobil auf die Straße bringen. Und diese Bestimmung erfüllt ihren Zweck, weil sonst durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers keine Ansprüche gegen ihn zu erwarten wären. Insbesondere bei schweren Unfällen kann die Haftungssumme weit über den Betrag gehen, der vom Verursacher geleistet werden kann. Darum hat der Gesetzgeber hier eine Pflicht zur KFZ-Versicherung verabschiedet, wenngleich z. B. die private Haftpflicht...

Kfz-Versicherung: Zur Zulassungsstelle nicht ohne Kennzeichen fahren

(ddp direct)Die verbreitete Annahme, dass man zur Kfz-Zulassungsstelle auch ohne Kennzeichen fahren darf, ist falsch. Versicherte sollten sich nicht beirren lassen, wenn ihr Versicherungsunternehmen ihnen dies erlaubt, rät das unabhängige Vergleichsportal CHECK24.de. Zulässig sind grundsätzlich nur Fahrten mit einem montierten Kennzeichen und bestehendem Versicherungsschutz. Fahrten zur Zulassungsstelle bilden insofern eine Besonderheit, dass sie auch mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden dürfen. Nur mit montiertem Kennzeichen und Versicherungsschutz fahren Versicherungsunternehmen sagen ihren Kunden manchmal, dass sie auf direktem Weg auch ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Dies ist jedoch rechtlich unzulässig. Ohne Nummernschild dürfen Autos nicht auf öffentlichen Wegen benutzt werden. In Paragraph 3 (1) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht: Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in...

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