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Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Dabei postuliert das Bundesverfassunsgericht in seinem Urteil, ähnlich wie beim Volkszählungsurteil, ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt. Die Diskussion um den sog. "Bundestrojaner" hat das Bewusstsein für die Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Datensicherheit...

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