Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Dabei postuliert das Bundesverfassunsgericht in seinem Urteil, ähnlich wie beim Volkszählungsurteil, ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.

Die Diskussion um den sog. "Bundestrojaner" hat das Bewusstsein für die Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Datensicherheit neu angefacht. Der "Schutz vor dem Bundestrojaner" ist auch Thema des Vortrags von m-privacy Geschäftsführer Roman Maczkowsky auf dem BvD-Kongress 2008.

Während heimliche Online-Durchsuchungen von PCs durch das heutige Urteil, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, für Strafverfolgungsbehörden nur unter strengen Auflagen möglich sind werden sich Hacker und Wirtschaftsspione weiterhin online "bedienen".

Links:
BvD-Kongress 2008: http://kongress.bvdnet.de/

Der beste Schutz vor Hackern, Wirtschaftsspionen und Bundestrojaner: TightGate-Pro-Server von m-privacy! http://www.m-privacy.de/index.php?id=tightgate_pro

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