dienstunfähigkeitsklausel

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsklausel der NÜRNBERGER können auch Beamte optimal vorsorgen

Nicht nur Angestellte, auch Beamte sollten auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit vorbereitet sein: Die NÜRNBERGER hat mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Dienstunfähigkeitsklausel den passenden Schutz für Beamte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für Angestellte einen zuverlässigen Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, egal ob diese durch schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle zustande gekommen ist. Beamte, Lehrer, Polizisten oder Soldaten sind mit den herkömmlichen Tarifen allerdings nicht immer optimal abgesichert, denn Beamte werden i. d. Regel nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig. Sind sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihre Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen, kann dieser sie für dienstunfähig erklären und in den Ruhestand versetzen. Die Dienstunfähigkeit deckt sich formal allerdings nicht mit einer Berufsunfähigkeit,...

Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Absicherung der Dienstunfähigkeit ist auch für Beamte sinnvoll. Wir geben Ihnen einen Überblick, worauf Sie bei der Auswahl der Dienstunfähigkeitsklausel achten sollten. Dienstunfähigkeitsversicherung Auch bei den Beamten ist die Beurteilung der Berufsunfähigkeit auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen. Für Beamte gibt es die Beamtenklausel in den Versicherungsbedingungen. Hierbei gibt es mittlerweile unterschiedliche Ausführungen. Eine beamtenfreundliche Klausel lautet: Bei beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit. Der BU Versicherer unterwirft sich damit komplett der Entscheidung des jeweiligen Dienstherren, den Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. Diese Entscheidung begründet grundsätzlich die unwiderlegliche Vermutung, dass der wegen...

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Nach dem Bundesbeamtengesetz können Beamte in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder mangelnder körperlicher bzw. geistiger Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten auf Dauer nicht mehr fähig sind. Die soziale Absicherung von Beamten ist zwar häufig besser als die Absicherung "normaler" Angestellter oder Selbständiger, dennoch ergeben sich finanzielle Einbußen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für Beamte allerdings nur dann einen ausreichenden Versicherungsschutz, wenn eine Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Diese wird allerdings nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten, so dass viele Beamte mit einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall der Dienstunfähigkeit Probleme mit der Leistung des Versicherung bekommen können. "In der Praxis kann das bedeuten, dass beispielsweise...

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