Wohnungseigentümer

Bank warnt Wohnungseigentümer vor Hausverwalter

Essen/Ruhr  Die kontoführende Bank eines Rüttenscheider Hausverwalters sah sich „aufgrund besonderer Vorkommnisse" gezwungen, Eigentümergemeinschaften per Rundschreiben davor zu warnen, diesem Verwalter die Alleinverfügungsvollmacht über die Gemeinschaftsgelder der Eigentümerverbände zu belassen.   Die Bank weigerte sich für die Zukunft kategorisch, Geldverfügungen durch den Verwalter ohne zweite Unterschrift auszuführen, von regelmäßigen Abbuchungen wie beispielsweise an das RWE oder die Stadtwerke abgesehen.   Der Verwalter war bereits zuvor mehrfach durch äußerst fragwürdige Verwaltungspraktiken aufgefallen....

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