Wertpapieraufsicht

Ausländisches Unternehmen darf Aktien in Deutschland ohne Ausnahme nur mit einem Prospekt anbieten - von Dr. jur. Horst Werner

Die Wertpapieraufsicht hat einem englischen Unternehmen untersagt, ihre Aktien mit einem größeren Volumen öffentlich in Deutschland anzubieten. Die Untersagung erfolgte, weil das Unternehmen eigene Aktien ohne den erforderlichen BaFin-Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht waren nicht ersichtlich. Bei den Aktien kann es sich um Inhaberaktien oder Namensaktien, die ins Aktienbuch einzutragen sind, handeln. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtigte Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- ( = Nennwert-Aktien ) oder höher versehen werden. Anleihe- oder Aktienemssionen...

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