Vorsätzliches und bandenmäßiges verfassungswidriges Verhalten von Exekutiven und Judikativen in NDS und NRW
29.08.2018: Recht | mit Duldung der Politik | Vorsätzliches und bandenmäßiges verfassungswidriges Verhalten von Exekutiven und Judikativen in NDS und NRW
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Mi, 2018-08-29 11:42.
Politik deckt kriminelle Vereinigungen bei den Exekutiven sowie Judikativen und nicht nur in Niedersachsen
Nun ist es heraus, die GenStA in Celle will einfache Fragen zu begangenen und anhaltenden Straftaten der Exekutive und Judikative sowie in
Mitwisserschaft des Parlaments sowie der Landesregierung nicht gemäß § 89 Abs. 2 RiStBV beantworten. Rechtsbehelfsbelehrungen zu ergangenen
Bescheiden werden und obwohl gesetzlicher Plicht, einfach unterlassen. Exekutive und Judikative haben sich durch ungesühnte sowie im Amt
strafvereitelte Vergehen und Verbrechen so in eine kriminelle Ecke manövriert, dass es daraus kein rechtliches Entrinnen mehr gibt. Dadurch das
viele Richter durch Urteile und Entscheidungen inzwischen davon mit betroffen sind, haben sich rechtlich gesehen regelrechte kriminelle
Vereinigungen gemäß § 129 Abs. 1 StGB gebildet. Da stellen sich Politiker wie Linder, Seehofer, Scholz oder wer auch immer aus dem Deutschen
Bundestag öffentlich hin und erzählen fast in jeder Minute doch wie gut und das wir einen Demokratischen...
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