Vorsätzliches und bandenmäßiges verfassungswidriges Verhalten von Exekutiven und Judikativen in NDS und NRW

Politik deckt kriminelle Vereinigungen bei den Exekutiven sowie Judikativen und nicht nur in Niedersachsen

Nun ist es heraus, die GenStA in Celle will einfache Fragen zu begangenen und anhaltenden Straftaten der Exekutive und Judikative sowie in Mitwisserschaft des Parlaments sowie der Landesregierung nicht gemäß § 89 Abs. 2 RiStBV beantworten. Rechtsbehelfsbelehrungen zu ergangenen Bescheiden werden und obwohl gesetzlicher Plicht, einfach unterlassen. Exekutive und Judikative haben sich durch ungesühnte sowie im Amt strafvereitelte Vergehen und Verbrechen so in eine kriminelle Ecke manövriert, dass es daraus kein rechtliches Entrinnen mehr gibt. Dadurch das viele Richter durch Urteile und Entscheidungen inzwischen davon mit betroffen sind, haben sich rechtlich gesehen regelrechte kriminelle Vereinigungen gemäß § 129 Abs. 1 StGB gebildet. Da stellen sich Politiker wie Linder, Seehofer, Scholz oder wer auch immer aus dem Deutschen Bundestag öffentlich hin und erzählen fast in jeder Minute doch wie gut und das wir einen Demokratischen...

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