Tierwohlstall

Amtsgericht Rheine verurteilt Schweinemäster aus Emsdetten zu 9.000 Euro trotz Tierwohlstall

Ein Schweinemäster aus Emsdetten wurde wegen Tierschutzverstößen zu 100 Tagessätzen verurteilt. Bildmaterial aus dem als Tierwohlstall geführten Betrieb hatte schwere Missstände belegt. Das Amtsgericht Rheine hat einen Schweinemäster aus Emsdetten wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 100 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt. Der Landwirt gilt damit als Vorbestraft. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Die Verurteilung stützt sich auf gravierende Versäumnisse im Umgang mit zwei erkrankten Ferkeln sowie einem Mastschwein. Der Betrieb wird als sogenannter Tierwohlstall der Haltungsstufe 3 geführt. Das dort produzierte Fleisch wurde bis zur Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus dem Stall im Frühjahr 2025 unter der Marke "Bauernliebe", unter anderem bei EDEKA, verkauft. In der Vergangenheit belieferte der Landwirt zudem den Fleischkonzern Westfleisch. Nach der Veröffentlichung des Bildmaterials beendeten Abnehmer die Zusammenarbeit. ANINOVA...

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