Strafvereitellung im Amt

BVerfG hob erneut zweifach durch §93b mit §93a BVerfGG verfassungsmäßige Rechte auf - Az. 2 BvR 154 und 155/19

Das BVerfG deckte 2009 richterliche Entscheidungen von zwei schweren Steuerhinterziehungen, eine davon sogar in zweistelliger Millionenhöhe in NRW (2 BvR 2156/09). Mit diesen Steuerhinterziehungen waren weitere schwere vorsätzliche Straftaten direkt verbunden, an denen einige Staatsanwälte, Richter, Privatpersonen und mitwissende Politiker von höchstem Range beteiligt waren. Dieses kriminelle Handeln hat sich inzwischen so ausgeweitet, dass man die Zahl der mitwissenden Richter, Staatsanwälte und auch Politiker in den mit betroffenen Landtagen sowie auch dem Deutschen Bundestag auf durchaus über 2000 Personen beziffern kann. Der bisherige Gesamtschaden an ausgezahlten Steuergeldern liegt knapp über der 50 Millionen Euro Grenze. Nicht mit eingerechnet ist die Schädigung internationaler Anleger an den Weltweiten Börsen durch ein Lizenz- und Patentverbrechen aus 2008 und welches sich NRW bis heute weigerte aufzuklären und strafrechtlich verfolgen...

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