BVerfG hob erneut zweifach durch §93b mit §93a BVerfGG verfassungsmäßige Rechte auf - Az. 2 BvR 154 und 155/19

Das BVerfG deckte 2009 richterliche Entscheidungen von zwei schweren Steuerhinterziehungen, eine davon sogar in zweistelliger Millionenhöhe in NRW (2 BvR 2156/09). Mit diesen Steuerhinterziehungen waren weitere schwere vorsätzliche Straftaten direkt verbunden, an denen einige Staatsanwälte, Richter, Privatpersonen und mitwissende Politiker von höchstem Range beteiligt waren. Dieses kriminelle Handeln hat sich inzwischen so ausgeweitet, dass man die Zahl der mitwissenden Richter, Staatsanwälte und auch Politiker in den mit betroffenen Landtagen sowie auch dem Deutschen Bundestag auf durchaus über 2000 Personen beziffern kann. Der bisherige Gesamtschaden an ausgezahlten Steuergeldern liegt knapp über der 50 Millionen Euro Grenze. Nicht mit eingerechnet ist die Schädigung internationaler Anleger an den Weltweiten Börsen durch ein Lizenz- und Patentverbrechen aus 2008 und welches sich NRW bis heute weigerte aufzuklären und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Darüber hinaus werden zwei US-Unternehmen in absehbarer Zeit Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erheben, welche sich angesichts der bisherigen kriminellen Handlungen und auch Unterstützungen durch den Demokratischen Rechtsstaat, gewaschen haben dürfte.

Dieser politisch-juristische Skandal welcher seit 2012 durch direkte Mitwisserschaft bis ins Kanzleramt reicht, hat einen aktuell brisanten Hintergrund. Denn 1997 wurde ein Patent nicht nur zur vollen Rohstoffrückgewinnung angemeldet, welches auf Grund dieser kriminellen Handlungen erst 2007 nur für Deutschland erteilt wurde, dieses Patent und möglicherweise weitere Patente hätten in den vergangenen 20 Jahren erheblich zum weltweiten Klimaschutz beitragen können. Nach zähem über zwanzig jährigem Ringen mit der Justiz des Demokratischen Rechtsstaates, wird dieses industrielle Projekt in den USA nun verwirklicht.

Nun zum BVerfG, es gibt den Art. 1 GG, den Art. 3 Abs. 1 GG, den Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 103 Abs. 1 GG, das BVerfG unterstützte schwerwiegende rechtswidrige Entscheidungen und missachtete damit die Verfassung selbst, das Alles im Namen des Volkes. Mit derartigen höchstrichterlichen Entscheidungen im Namen des Volkes werden keine rechtlichen Fehlentscheidungen sondern fortgesetztes kriminelles Handeln von Staats- und Justizbeamten gedeckt. Es wird kaum jemand wagen richterliche Begründungen anzuzweifeln, die in Anstiftung zu Verbrechen, Falschen Anschuldigungen, Zeugen- und Beweismittelunterdrückung, Beugung des Rechts, Verfolgung Unschuldiger sowie schwerstem Prozessbetrug ihren Ursprung haben. Wenn bei Gericht durch den Staat behauptet wurde, mit diesen Patenten wird niemals Geld verdient, aber die Bank darauf vorab einen Kredit von DM 22MM genehmigte, Krupp sich ebenso vorab für 10 Jahre die weltweiten Baurechte sicherte und im Jahre 2008 dieses Patent in nur sieben Monaten 240USD Millionen Geschäftsaufträge, wenn auch durch Lizenzbetrug erzielte, kann der Staat vor Gericht nur bandenmäßig und vorsätzlich gelogen haben. Wobei die finanziellen Beweise sich in Aufbewahrung des Staates befunden haben und die Richter angeblich nicht dem § 76 Abs. 1 FGO verpflichtet waren.

Um das alles zu Vertuschen bzw. vorsätzlich und bandenmäßig im Amt Strafzuvereiteln, hat man einfach vor 17 Jahren und bis heute die privaten und betrieblichen Steuerakten beim Finanzamt geschlossen. Nun muss der Finanzminister in NDS die kriminelle Entscheidung aus dem immer noch gültigen Gerichtbeschluss Az. 16 V 10089/03, der die kriminelle Handlung aus dem vorangegangen Gerichtsbeschluss Az. 4 Cs 427/01 in Verden belegt, gegenüber einer internationalen Finanzbehörde für rechtlich bestätigen. Diese rechtgültige Steuerbefreiung wird den Deutschen Steuerzahler neben den zu erwartenden erheblichen Schadensersatzforderungen ebenso erhebliche Steuermindereinnahmen bescheren.