Steuervereinfachung

Keine Steuererleichterungen: Steuererklärung alle zwei Jahre und sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung

Im Rahmen der geplanten Steuervereinfachung der Bundesregierung ist die Möglichkeit vorgesehen, die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht darin keine Vereinfachung – im Gegenteil. Denn Steuererklärung alle zwei Jahre heißt nicht „2 in 1“ – also alle zwei Jahre eine Steuererklärung. Nach wie vor müssen zwei Steuererklärungen gemacht werden. Keine Erleichterung ist auch das Sammeln und Aufbewahren von Belegen über zwei Jahre hinweg. Je länger ein Sachverhalt zurückliegt, desto schwieriger wird es im Einzelfall sein, die entsprechenden Belege vorzulegen. Hinzukommt, dass alle diejenigen, die eine Steuererstattung erwarten, nicht zwei Jahre darauf warten werden wollen. Dies betrifft den Großteil der Arbeitnehmer. „Kein Bürger wird dem Staat zwei Jahre Kredit gewähren“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK, bei der heutigen Jahrespressekonferenz der...

Steuervereinfachung: Absetzung privater Steuerberatungskosten entlastet Bürger und belastet den Haushalt nicht

Durch die Komplexität des Steuerrechts ist die Steuererklärung ohne steuerliche Hilfe oft nicht mehr auszufüllen. Das kann bei selbsterstellten Steuererklärungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen und somit bei den Finanzämtern zu unnötigem Bearbeitungsaufwand. Die Bundessteuerberaterkammer plädiert für umfassende Steuervereinfachung und empfiehlt dem Steuergesetzgeber, den Kolitionsvertrag einzuhalten und die dort vorgesehene Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater Steuerberatungskosten umzusetzen. Von der Einführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten profitieren insbesondere die Bürger und die Finanzverwaltung. Die Anlage Kind ist beispielsweise ohne steuerliche Hilfe kaum noch ausfüllbar. „Die Absetzbarkeit für private Steuerberatungskosten ist keine Subvention für Steuerberater oder gar ‚Klientelpolitik’, sondern begünstigt eindeutig den Bürger und die Finanzverwaltung. Korrekt erstellte...

Steuervereinfachung: Regierungskoalition übernimmt 18 Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer

Die Koalitionsfraktionen haben eine Liste mit insgesamt 90 Steuervereinfachungsvorschlägen zusammengestellt und wesentliche Vorschläge zum Bürokratieabbau im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) übernommen. Das Bundesfinanzministerium ist aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen. „Wir wünschen im Interesse der Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Millionen Arbeitgeber und nahezu 40 Millionen Arbeitnehmer. Wir haben unser Anliegen, Bürokratiekosten durch eine Angleichung der Normen im Lohn- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zu senken, ausführlich erläutert und mit dem Nationalen Normenkontrollrat und den zuständigen Fachministerien diskutiert“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Insgesamt befinden sich 18 Vorschläge der...

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