Renditen aus Wohnimmobilien
04.09.2024: Wirtschaft | die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten | Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz | grundschuldbesicherte Darlehensanlagen | Kapitalgebe | nachhaltige Kapitalanlagen | Renditen aus Wohnimmobilien
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2024-09-04 09:22.
Grundschuldbesicherte Darlehensanlagen bieten bei Mieterträgen aus Wohnimmobilien Kapitalschutz - von Dr. jur. Horst Werner
Die grundschuldbesicherten Darlehensanlagen können gemäß § 1 KWG ohne Volumenbegrenzung prospektfrei angeboten werden, so Dr. jur Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Darlehens-Kapitalgeber, deren Zinsen bzw. Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind, können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert.
Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Prospektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 6260 Zeichen in dieser Pressemeldung
05.03.2019: Wirtschaft | Beteiligungsanlagen-Konzeptionär | Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner | Dr. Horst Werner | grundbuchbesicherte Kapitalanlagen | höchstmöglicher Kapitalschutz | Renditen aus Wohnimmobilien | Werterhalt des Kapitals
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2019-03-05 11:11.
Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen mit Mieterträgen aus Wohnimmobilien bieten einen höchstmöglichen Kapitalschutz u. Werterhalt
Anleger, deren Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ), können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen und muss seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 2701 Zeichen in dieser Pressemeldung