Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch

Abmahnung der Firma Fet-X GmbH u.a. durch Rechtsanwalt Christoph Cojger, Frankfurt/M.

Abmahnung 1.) der Firma Fet-X GmbH, Unna und 2.) der Frau Christine Krause, vertr. d. Eheleute Sabine und Peter Krause, Frankfurt/M. Beide vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Cojger, Frankfurt/M. geschrieben von: Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, Ascheberg für www.123-AGB.de am Dienstag, den 08.05.2012 Uns liegen zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Firma Fet-X GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gunter Gaudel, Kühlstr. 12, 59427 Unna und der Frau Christine Krause, vertr. durch die Erziehungsberechtigten . Eheleute Sabine und Peter Krause, An der Bitz 10, 60488 Frankfurt, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Cojger, Große Bockenheimer Str. 33-35, 60313 Frankfurt, vor. Mit seinen gleichlautenden Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Cojger wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, die damit begründet werden, dass die Abgemahnten im Internet auf dem...

Abmahnungen Giuseppe Trombetta und Christian Poppe durch Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, 37073 Göttingen

Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Herren Giuseppe Trombetta und Christian Poppe, geschäftsansässig Zehntscheuerstr. 34, 37081 Göttingen, vertreten durch Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, Geiststr. 3, 37073 Göttingen, vor. Mit seinen Abmahnschreiben macht Rechtsanwalt Poppe fehlerhafte Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV) geltend. Es soll bei den jeweiligen Angeboten die Angabe des Grundpreises fehlen, so dass ein Verstoß gegen § 2 PAngV vorliegen soll. RA Poppe macht im Namen seiner Mandanten einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und fordern dazu auf, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Gleichzeitig bietet Rechtsanwalt Poppe an, bei Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 250,00 € die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Uns ist bekannt, dass Rechtsanwalt Poppe zahlreiche Abmahnschreiben im Namen der Herren...

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