OLG Frankfurt

Kanzlei Feser - Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten - OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2012 - 7 U 72/11 -

Wird eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung auf Zahlung in Anspruch genommen, findet nicht selten eine intensive Gesundheitsprüfung statt. Dabei werden mitunter Vorerkrankungen entdeckt, die im Gesundheitsfragebogen des Versicherungsvertreters nicht ausgewiesen sind, und zum Anlass genommen, die Versicherung wegen arglistiger Täuschung anzufechten und von ihr zurückzutreten. In diesem Zusammenhang musste die Rechtsprechung immer wieder klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen mündliche Erklärungen gegenüber dem Versicherungsvertreter ausreichten. Hierzu wurde die sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung entwickelt, wonach der Versicherungsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen als Auge und Ohr der Versicherung angesehen wurde. Dies führt dann jeweils zur Wissenszurechnung. Die Auge-und-Ohr-Rechtsprechung ist in ihren wesentlichen Grundsätzen vom Reformgesetzgeber 2008 in das neue VVG übernommen worden. Zur...

OLG Frankfurt bestätigt PM-International AG

Deutliches Signal für zunehmende Akzeptanz der Network-Marketing-Branche: Die PM-International AG hat erstmals ein höchstrichterliches Urteil zur Rechtmäßigkeit ihres Marketingplanes erwirken können und gibt damit der gesamten Network-Marketing-Branche ein deutliches Zeichen für ihre von Unternehmensgründung an strikte Orientierung und feste Einhaltung eines ethisch einwandfreien, werteorientierten und moralischen Geschäftes. Ein Zeichen, das einen positiven Imageaufbau für die gesamte Network-Marketing-Branche bewirken kann. Dabei sind Anfeindungen von Network-Marketing-Unternehmen und erstrittene Urteile, die Rechtssicherheit und Entwicklung des Network-Marketings erheblich förderten, nichts Neues. Amway hatte in den 70er-Jahren ein maßgebliches Ur¬teil erstritten, das nicht weniger als die weitere eigene Geschäftsfortführung ermöglichte und zugleich den weiteren Bestand des Network-Marketing in dieser Form richterlich gewährleistet....

Inhalt abgleichen