Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft

Die Beteiligung von Mitarbeitern zur Eigenkapitalerhöhung und Liquiditätsverbesserung

Die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), kann durch Nachrangkapital und somit durch stimmrechtslose Beteiligungsformen auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden. Unternehmern, denen selbst eine stimmrechtslose Beteiligung der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen noch ein „Zuviel“ an Beteiligung bedeutet, bietet sich z.B. über Nachrangdarlehen auch die Möglichkeit einer lediglich mittelbaren bzw. indirekten Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei erfolgt die Beteiligung nicht unmittelbar am arbeitgegenden Unternehmen, sondern über eine gesonderte Zweckgesellschaft, die als Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft als eine Art „zwischengeschaltetes Sammelbecken“ für die Mitarbeiter dient (meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GmbH). Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich damit bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von...

Die Mitarbeiterbeteiligung über alternative Beteiligungsformen und unterschiedliche Beteiligungswege z. Unternehmensfinanzierung

Die Mitarbeiterbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen, so Dr. Horst Siegfried Werner, kann durch alternative Beteiligungsformen und auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden. Unternehmern, denen selbst eine stimmrechtslose Beteiligung der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen noch ein „Zuviel“ an Beteiligung bedeutet, bietet sich auch die Möglichkeit einer lediglich mittelbaren bzw. indirekten Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei erfolgt die Beteiligung nicht unmittelbar am arbeitgegenden Unternehmen, sondern über eine gesonderte Zweckgesellschaft, die als Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft als eine Art „zwischengeschaltetes Sammelbecken“ für die Mitarbeiter dient (meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder GmbH). Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich damit bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Beteiligungszahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen...

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