Liquidationskosten

Die Auflösung eines Unternehmens durch Liquidation gem. §§ 60 ff GmbHG mit 3/4 Mehrheitsbeschluss - von Dr. jur. Horst Werner

Wer sein Unternehmen im Alter nicht verkaufen kann, denkt an einer freiwillige Auflösung seines Unternehmens, um die Pflichten gegenüber dem Finanzamt los zu werden und keine Bilanzen mit Steuerberaterkosten mehr erstellen zu müssen. Der Unternehmer kann sich dann im Pensionsalter anderen Interessen widmen. Die Beendigung eines Unternehmens kann durch freiwillige Liquidation ( Auflösungsbeschluss mit 3/4 Mehrheit der Gesellschafterversammlung ) oder durch Insolvenz wegen Überschuldung oder Zahlungsaunfähigkeit geschehen, so Dr. jur. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Liquidation z.B. einer GmbH ist in den §§ 60 bis 74 GmbH-Gesetz geregelt. Zur freiwilligen Auflösung einer Gesellschaft ( = Liquidation ) müssen die Gesellschafter, zunächst einen notariellen Liquidationsbeschluss fassen, einen Liquidator ( Abwickler ) bestellen, eine Liquidationsbilanz aufstellen und als Gesellschafterversammlung die Vermögenslage...

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