Grundschuldgelder ohne BaFin-Prospekt sind zulässig

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder ohne Bank von privaten Anlegern ohne BaFin-Prospekt zulässig - von Dr. jur. Horst Werner

Die Kapitalbeschaffung von grundschuldbesicherten Darlehensgeldern ist ohne Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ( KWG ) und ohne BaFin-Prospekt möglich, siehe www.finanzierung-ohne-bank.de und offizielles Merkblatt der BaFin ( http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140311_tatbestand_einlagengeschaeft.html?nn=2818474#doc2676100bodyText9 ) unter römisch II. . Die BaFin schrieb schon vor fünf Jahren wörtlich : „grundschuldbesicherte Darlehen sind keine Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG“. Dies schließt auch die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) aus, da in Nr. 7 „sonstige Anlagen“, aber keine Darlehen erfasst sind. Darlehen sind nur in Nr. 3 ( partiarische Darlehen ) und in Nr. 4 ( Nachrangdarlehen ) genannt. Das besagte Schreiben beinhaltet eine Grundsatzentscheidung der BaFin, da dieses BaFin-Schreiben auf die Einreichung eines grundschuldbesicherten...

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