Grundbuchgesicherte Darlehen von Privatanlegern

Grundbuchgesicherte Darlehen von Privatanlegern werden regelmäßig ohne Zweckbindung und ohne Bonitätsprüfung ausgegeben

Grundbuchgesicherte Darlehen von Privatanlegern bedürfen kapitalmarktrechtlich, so teilt es Dr. Horst Werner mit ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), keiner Zweckbindung und keiner Bonitätsprüfung. Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzen kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordern lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich muss sich die Grundschuldbesicherung mit Brief zugunsten der Kapitalgeber im Rahmen der nachzuweisenden Bewertung des Grundstücksobjekts bewegen. Der Wert-Nachweis kann gegenüber der BaFin durch einen zeitnahen Kaufvertrag über die Immobilie oder durch ein Sachverständigengutachten geführt werden. Die Qualitätsgüte der Kapitalanlage wird also durch den Wert der Immobilie, aber nicht durch eine Bonitätsprüfung...

Inhalt abgleichen