Glücksspiel-Staatsvertrag

Online Casinos in Deutschland verboten oder nach EU-Recht erlaubt?

Längst haben sich Online Casinos in die Herzen vieler Glücksspieler gekämpft, während das Spielen in lokalen Spielotheken, Spielhallen und den staatlichen Spielbanken stark rückläufig ist. Die Rechtslage beim Spielen in Online Casinos ist für viele Spieler immer noch ein böhmisches Dorf. Viele Casinospieler sind der Meinung, dass das Spielen in Online Casinos nur erlaubt ist, wenn eine offizielle Glücksspiel-Lizenz von den deutschen Behörden erworben wurde. Doch das ist ein Irrglaube, der leider auch oft über deutsche Medien falsch verbreitet wird. Welches Recht gilt für Online Glücksspieler? Rechtlicher Fakt ist, dass Verordnungen und Richtlinien der EU von den Mitgliedsländern der Europäischen Union umgesetzt werden müssen. Im Umkehrschluss müssen also auch deutsche Vorschriften diesen Richtlinien entsprechen. Ebenso ist der Maßstab für die Auslegung deutscher Gesetze das Europäische Recht. Laut Glücksspielstaatsvertrag...

Was der Glücksspiel-Staatsvertrag für das Online-Glücksspiel bedeutet

Jetzt ist es seit dem 26.10.2017 raus, es gilt das Internetverbot für drei Glücksspielarten. Das hat das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig so entschieden. Dieses Verbot, Casino-, Rubbellos- oder auch Pokerspiele zu veranstalten und auch zu vermitteln ist demnach mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar, auch wenn es die teilweise Öffnung des Vertriebswegs über das Internet für Sportwetten und Lotterien gibt. Wie kam es dazu? Klägerinnen die auf Malta und Gibraltar sich als Glücksspiel-Anbieter niedergelassen hatten, traten als Klärgerinnen auf. Sie wollten sich damit gegen die glücksspielrechtliche Unterlassungsverfügung wehren, die ihnen untersagen wollte, Online-Casinospiele auf deutschsprachigen Webseiten auszurichten. Eine Klägerin im Verfahren BVerwG 8 C 18.16 bot zudem noch Inline-Sportwetten an und verfügte aber dabei nicht über die Konzession nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe...

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