Gewerbefinanzierung

Die Gewerbefinanzierung mit Beteiligungskapital durch Gewinnung von Investoren und Kapitalgebern

Die Finanzierung durch Beteiligungskapital ist eine Alternative zur Kreditfinanzierung über Banken ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de/ ). Beteiligungskapital kann von privaten Kapitalgebern oder institutionellen Investoren oder von Beteiligungsgesellschaften zur Unternehmensfinanzierung gewährt werden. Beteiligungskapital ist regelmäßig zusätzliches Haftkapital und wird deshalb als Eigenkapital anerkannt. Das Beteiligungskapital kann als Mezzanine-Kapital stimmrechtslos sein oder als offenes Gesellschaftskapital eine stimmberechtigte Mitinhaberschaft bedeuten. Die Beteiligungsgesellschaften erwerben Anteile an Unternehmen und beteiligen sich somit durch Einbringung von Kapital an deren Wertentwicklung und Erfolg. Im Gegensatz zum klassischen Fremdkapital, dem Bankenkredit, wird Beteiligungskapital in der Regel mit endfälliger Tilgung und ohne Sicherheiten gewährt. Die Beteiligungsgesellschaft verdient neben einer laufenden Gewinnausschüttung...

Gewerbefinanzierung u. mezzanine Finanzierung als stimmrechtsloses Beteiligungskapital (= beteiligungsorientierte Finanzierung)

Die gewerbliche Finanzierung bzw. Unternehmensfinanzierung ist gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise von besonderer Bedeutung für alle mittelständischen Unternehmen. Zur Sicherung von Aufträgen und Arbeitsplätzen müssen deshalb die Unternehmer alle Finanzierungswege nutzen, um an Liquidität und Betriebsmittel zu kommen, wenn insbesondere die kreditorientierte Finanzierung über die Hausbank stockt ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Gemäß seiner Zwischenstellung weist Mezzanine-Kapital als Risikokapital je nach Ausgestaltung zum einen typische Eigenschaften von Eigenkapital und zum anderen eben auch typische Merkmale von Fremdkapital auf. Zum Mezzaninekapital zählen das stille Beteiligungskapital ( §§ 230 ff HGB ), das Genussrechtskapital ( nicht gesetzlich geregelt ), die Schuldverschreibung ( §§ 793 ff BGB - auch Anleihe genannt) und das partiarische Darlehenskapital ( §§ 488 ff BGB ) mit Mindestzins und zusätzlicher...

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