Gewerbefinanzierung u. mezzanine Finanzierung als stimmrechtsloses Beteiligungskapital (= beteiligungsorientierte Finanzierung)

Die gewerbliche Finanzierung bzw. Unternehmensfinanzierung ist gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise von besonderer Bedeutung für alle mittelständischen Unternehmen. Zur Sicherung von Aufträgen und Arbeitsplätzen müssen deshalb die Unternehmer alle Finanzierungswege nutzen, um an Liquidität und Betriebsmittel zu kommen, wenn insbesondere die kreditorientierte Finanzierung über die Hausbank stockt ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Gemäß seiner Zwischenstellung weist Mezzanine-Kapital als Risikokapital je nach Ausgestaltung zum einen typische Eigenschaften von Eigenkapital und zum anderen eben auch typische Merkmale von Fremdkapital auf. Zum Mezzaninekapital zählen das stille Beteiligungskapital ( §§ 230 ff HGB ), das Genussrechtskapital ( nicht gesetzlich geregelt ), die Schuldverschreibung ( §§ 793 ff BGB - auch Anleihe genannt) und das partiarische Darlehenskapital ( §§ 488 ff BGB ) mit Mindestzins und zusätzlicher Gewinnbeteiligung.

Eigenkapitalähnlich wird Mezzanine-Kapital neben seiner Nachrangigkeit auch durch seine Langfristigkeit. So sind Laufzeiten von 3 bis hin zu 20 Jahren am Beteiligungsmarkt üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Mit dem Fremdkapital hat es neben der "Verzinsung" , die als Gewinnausschüttungen qualifiziert wird, gegenüber dem Eigenkapital gemeinsam, dass es mit einer Rückzahlungspflicht belegt ist. Im Gegensatz zum klassischen Fremdkapital der Banken wird aber fast immer auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet, da es sich um Risikokapital handelt. Denn Mezzaninekapital nimmt anders als Darlehen am Verlust des Unternehmens teil und ist somit stimmrechtsloses Haftkapital ( im Gegensatz zum stimmberechtigten Vollgesellschafter-Kapital ).

Die Angebotsbedingungen und wesentlichen Variablen mezzaniner Finanzierungsformen, die es individuell an die Beteiligungsmarkt-Verhältnisse, die bilanzielle Situation und die wirtschaftlichen Vorhaben des Kapital suchenden Unternehmens anzupassen gilt, sind neben der Laufzeit und den Kündigungsmodalitäten vor allem die Ausgestaltungen der Dividendenzahlungen und der Ausschütungsvergütung. Diese bestehen normalerweise aus laufenden jährlichen Ausschüttungen und/oder endfälligen (Tilgungs-)Zahlungen. Des Weiteren muss zwischen festen und erfolgsabhängigen Zinszahlungen bzw. Ausschüttungen unterschieden werden. Soll der Finanzierung z.B. bilanziell Eigenkapitalcharakter zukommen, so ist eine erfolgsabhängige Gewinn- und Verlustbeteiligung unerlässlich. Die Beteiligung des Investors bzw. privaten Kapitalgebers kann sowohl aus einer Bardividende ( Zahlung in Geld ) als auch aus einer Sachdividende ( Zahlung durch Sachübereignungen oder geldwerten Sachvorteilen ) bestehen. Auch Mischformen aus Bar- und Sachdividende sind möglich. Dies senkt die Aufwendungen für Gewinnausschüttungen. Bei Anleihen und partiarischen Darlehen sind terminierte, jährliche Festzinszahlungen erforderlich. Marktfähig sind angebotene Renditen zwischen 7,5 bis 9,5 % ( siehe http://www.emissionsmarktplatz.de ).

Die stimmrechtslose Beteiligung muß, um als Eigenkapital zu gelten, mit einer Gläubiger-Nachrangklausel versehen werden. Die Nachrangigkeit begründet aus Kapitalgebersicht das Risiko des Totalverlustes. Um dieses zu kompensieren ist die Höhe der Vergütung üblicherweise höher als bei herkömmlichen Fremdfinanzierungen (Risikoprämie). Um eine risikoadäquate Rendite zu gewährleisten, muss somit bei der Gestaltung der Finanzierung stets das Verhältnis zwischen dem vom Kapitalgeber zu tragenden Risiko und der Vergütung im Auge behalten werden.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des (körperschaft-)steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung ( keine Beteiligung des Investors am Liquidationserlös )den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Interessenten können kostenlos die ausführliche Finanzierungs-Broschüre "Kapitalbeschaffung und alternative Finanzierungsformen für Unternehmen", 64 Seiten, von dem Finanzierungsspezialisten Dr. jur. Horst S. Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.