Freie Apothekerschaft e.V.

Pressekonferenz: Apothekenhonorar - Freie Apothekerschaft e.V. verklagt die Bundesrepublik Deutschland

Anlass der Pressekonferenz: Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken. Der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf rezeptpflichtige Arzneimittelt bildet nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt heute nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2003. Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland. Nach dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers soll indes eine Anpassung an die Kostenentwicklung...

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