Fluggastrecht

Kanzlei Pietruschka - neue Kanzlei am Markt!

Mitten im aufstrebenden Szenebezirk Neukoelln hat sich in unmittelbarer Nähe zum Tempelhofer Feld die Kanzlei Pietruschka etabliert. Spezialisiert auf Fluggastrecht und Versicherungsrecht bietet sie eine Anlaufstelle für Verbraucher bei Fragen und Problemen mit Fluggesellschaften und Versicherern. Schnelligkeit und Effektivität bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Mandanten zeichnen die Arbeitsweise der Kanzlei aus. Dabei greift der Inhaber nicht nur auf seine langjährigen Erfahrungen aus Kanzleien, bei Gerichten und aus dem Bereich der Streitschlichtung zurück, sondern kombiniert diese zusätzlich mit neuen Geschäftsmodel...

01.03.2013: |

Passagierrechte bei Flugverspätung

(NL/8543844592) Ein verspäteter Flug sorgt nicht nur für lästige Wartezeiten. Manchmal kann es für den betroffenen Passagier auch richtig teuer werden, wenn beispielsweise ein Termin verpasst wird. Oft ist der Schaden dann sehr viel höher als der Preis für das Flugticket. In diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn man über seine Rechte als Fluggast informiert ist - und diese durchzusetzen weiß. Flugrechte bei Verspätungen Eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (23. Oktober 2012, AZ C-581/10; C-629/10) hat die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen massiv gestärkt: Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht schon ab einer Verspätung von drei Stunden. Abhängig von der Entfernung kann die Entschädigung 250, 400 oder sogar 600 Euro betragen. Allerdings zeigt die Statistik Erstaunliches: Obwohl jährlich in Deutschland rund 1,3 Millionen Passagiere einen Entschädigungsanspruch haben, machen viele Passagiere ihre Flugrechte...

Fluggastrechte

Nachdem sich die Lufthansa mit der Gewerkschaft der Flugbegleiter auf Schlichtungsverhandlungen geeinigt hat, herrscht seit dem 08.09.2012 wieder die Friedenspflicht. Allerdings traf der Arbeitskampf mit der größten europäischen Luftfahrtgesellschaft ca. 100.000 Reisende, deren Flüge annulliert wurden oder die erhebliche Verzögerungen in Kauf nehmen mussten. Diese Betroffenen werden sich nun danach fragen, ob sie für die Unannehmlichkeiten des Arbeitskampfes einen Ausgleich von der Lufthansa beanspruchen können. Zum Schutz von Fluggästen stärkte die Europäische Union deren Rechte und regelte diese für die gesamte Europäische Union einheitlich in der VO (EG) Nr. 261/2004. Diese Verordnung sieht finanzielle Ausgleichszahlungen in Fällen der Nichtbeförderung oder Annullierung von Flügen vor. Die Rechtsprechung erweiterte dies inzwischen auf Fälle, in denen es zu einer erheblichen Verspätung gekommen ist und billigt auch solchen...

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