Finanzinstrumente gemäß Vermögensanlagengesetz
09.08.2021: Wirtschaft | Darlehensvermittlungs-Tätigkeit | Dr. jur. Werner | Emittentenprivileg | erlaubnisfrei mit dem Emittentenprivileg | Finanzinstrumente | Finanzinstrumente gemäß Vermögensanlagengesetz | Gewerbsmäßige Vermittlung von Kapitalanlagen | § 34 f GewO | §§ 34c ff Gewerbeordnung
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mo, 2021-08-09 13:53.
Gewerbsmäßige Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß dem § 34 f GewO mit Erlaubnis oder erlaubnisfrei nach dem Emittentenprivileg
Eine Gewerbeerlaubnis gem. dem §§ 34 f GewO und nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) benötigt jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten ( keine Wertpapiere ) für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern.( Zu diesen abhängig Beschäftigten zählen nicht die Mini-Jobber ). Beschäftigte Mitarbeiter verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis und keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 3268 Zeichen in dieser Pressemeldung