Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes

Grundschuldbesicherte Darlehensverträge können bankenunabhängig am Kapitalmarkt auch für Immobilienkäufe verwendet werden

Dr. jur H. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist insbesondere auf die grundschuldbesicherten Darlehensverträge als Kapitalanlagen hin, die stets BaFin-genehmigungsfrei und Prospekt-frei ohne Volumenbegrenzung platziert werden dürfen und die somit zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaafung für Immobilien-Käufe dienen können. Nach der Grundsatzentscheidung der BaFin gilt das grundschuldbesicherte Darlehen als Kapitalanlage nicht als Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes und auch nicht als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ), da in § 1 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VermAnlG nur das partiarische Darlehen und das Nachrangdarlehen genannt sind ( so die BaFin ). Die Auffangklausel mit der Nr. 7 ist ebenfalls nicht einschlägig. Der neue § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz enthält zwar erstmalig eine Auffangklausel bzw. Generalklausel, wonach als Vermögensanlagen auch alle „sonstigen Anlagen...

Inhalt abgleichen