Fidleg

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (fidleg) und das neue Finanzinstitutionsgesetz vom 1. Januar 2020 –alle Lücken und Tücken.

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (fidleg) und das neue Finanzinstitutionsgesetz vom 1. Januar 2020 –alle Lücken und Tücken. Das Institut für Finanz Planung bietet einen einfachen Weg alle Vorgaben zu erfüllen. Am 15 Juni 2018 hat das Parlament das neue Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz, FINIG, verabschiedet. Das fidleg Gesetz und das FINIG Gesetz sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Institut für Finanz Planung, kurz IfFP, hat einen neuen und einzigartigen Bereich erschaffen, wo allen Kundenberatern und Vermögensverwaltern sowie Organisationen die dem Finanzdienstleistungsgesetz unterstellt sind, sowie alle beaufsichtigten Organisationen die FINIG unterstellt sind, wertvolle Hilfe an die Hand gegeben wird. Das fidleg Gesetz dient vor allem dem Kundenschutz. Der Kunde soll richtig informiert sein, damit er eine gute und freie Entscheidung treffen kann. Somit muss dem Kunden auch der...

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