Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (fidleg) und das neue Finanzinstitutionsgesetz vom 1. Januar 2020 –alle Lücken und Tücken.

Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (fidleg) und das neue Finanzinstitutionsgesetz vom 1. Januar 2020 –alle Lücken und Tücken.

Das Institut für Finanz Planung bietet einen einfachen Weg alle Vorgaben zu erfüllen.

Am 15 Juni 2018 hat das Parlament das neue Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz, FINIG, verabschiedet. Das fidleg Gesetz und das FINIG Gesetz sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Das Institut für Finanz Planung, kurz IfFP, hat einen neuen und einzigartigen Bereich erschaffen, wo allen Kundenberatern und Vermögensverwaltern sowie Organisationen die dem Finanzdienstleistungsgesetz unterstellt sind, sowie alle beaufsichtigten Organisationen die FINIG unterstellt sind, wertvolle Hilfe an die Hand gegeben wird.

Das fidleg Gesetz dient vor allem dem Kundenschutz. Der Kunde soll richtig informiert sein, damit er eine gute und freie Entscheidung treffen kann. Somit muss dem Kunden auch der Nachweis über die nötigen Kenntnisse des Institutes erbracht werden.

Die fidleg Verordnung muss eingehalten werden.

Für die Fidleg Umsetzung gibt es diverse Verhaltensregeln, die ebenso im FIDLEG und FINIG enthalten sind.

Die Verordnung schreibt Übergangsfristen vor. Alle Kundenberater und Kundenberaterinnen, sowie auch alle nicht beaufsichtigten Organisationen müssen sich in das fidleg Beraterregister einschreiben. Alle beaufsichtigten Organisationen, die dem Finanzinstituts Gesetz unterstellt sind, müssen die gleichen Vorgaben umsetzten.

Es gilt die Einschreibungen in einem Beraterregister vorzunehmen und ebenso die Einschreibung an einer Ombudsstelle sind Pflicht geworden. Ein Erläuterungsbericht muss erstellt werden. Dokumentation und Checklisten über verschiedenste Bereiche müssen geliefert werden.

Die IfFP hat mit dem FIDLEG Sorglos Programm ein sauber zusammengeschnürtes Paket. Es besteht aus drei Modulen die Hilfestellung an all jene gibt die schnell, zeitsparend und kostengünstig weiterkommen wollen.

Das Programm sieht Erstellungen diverser Dokumente und Checklisten vor die nötig sind für das Beraterregister, die Einschreibung an einer Ombudsstelle und viele andere Punkte, die eingehalten werden müssen.

Eine Übersicht über das gesamte Paket mit den verschiedenen Modulen ist auf: www.fidleg-sorglos.ch zu finden.