Emittentenbegriff in § 1 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz
28.02.2018: Wirtschaft | Dr. Horst Werner | Eigenemission | Eigenplatzierung | Emittenten-Privileg | Emittentenbegriff in § 1 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz | Kapitalanlage-Angebote | wertpapierverbriefte Kapitalanlagen
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2018-02-28 09:03.
Emittenten-Begriff und Emittenten-Privileg zur erlaubnisfreien Ausgabe und (Eigen-)Platzierung von Finanzinstrumenten
Das Emittenten-Privileg beinhaltet die genehmigungsfreie Erstellung von Kapitalanlage-Angeboten und die freie Eigenplatzierung von Vermögensanlagen oder Wertpapieren ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ), während Dritte als Vermittler für die Platzierung fremder Kapitalanlagen einer Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung oder gem. § 32 Kreditwesengesetz bedürfen. Die Platzierung von wertpapierlosen Vermögensanlagen und/oder der Wertpapierverkauf durch Dritte bzw. der Wertpapierhandel sowie der Finanz-Vertrieb von Dritten als Vermittler erfordert somit einer Genehmigung durch das jeweils zuständige gemeindliche Gewerbeamt und bei Wertpapieren der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), sofern es sich bei den Beteiligungsangeboten um wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumente handelt. Zu den Wertpapieren zählen immer Aktien und Anleihen sowie Genussrechte, soweit auch die...
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