Einbringung von Sacheinlagen
18.10.2013: Wirtschaft | Dr. Horst Werner | Einbringung von Sacheinlagen | Sacheinlagen zur Kapitalerhöhung
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2013-10-18 05:04.
Dr. Horst Werner über die Einbringung von Sacheinlagen zur Kapitalerhöhung zwecks Unternehmensfinanzierung
Die Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann nach Dr. Horst Werner ( Göttingen ) durch steuerneutrale Einbringung von Wirtschaftsgütern zur Unternehmensfinanzierung ohne jegliches Barkapital und ohne jede Steuerbelastung erfolgen. Durch die Übertragung ( Übereignung ) eines Wertgegenstandes als Sacheinlage wird die Eigenkapitalquote eines Unternehmens ( teilweise erheblich ) verbessert.
Einbringung von Gegenständen: Als Einbringungs-Sachwerte kommen alle Gegenstände ( Wirtschaftsgüter ) in Betracht, die einen Verkehrswert ( Marktpreis ) haben und als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht. Die Durchführung der...
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Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2012-10-09 03:34.
Die steuerfreie Sacheinlage zwecks bargeldloser Kapitalerhöhung von Dr. Horst Werner, Göttingen / Stuttgart dargestellt
Das Eigenkapital eines Unternehmens kann nach Dr. Horst Siegfried Werner (Hauptsitz Göttingen) durch Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage bargeldlos und damit ohne Liquiditätsaufwand erhöht werden. Das Eigenkapital und die damit zusammenhängende Eigenkapitalquote kann nämlich nicht nur durch Barmittel ( eingezahlt aus versteuertem Privatvermögen der Gesellschafter ), sondern insbesondere auch durch die übertragende Einbringung von Sachgegenständen gegen die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen erhöht werden. Bei richtiger vertragsrechtlicher und steuerrechtlicher Gestaltung kann die Einbringung von Sacheinlagen selbst bei Auflösung stiller Reserven steuerfrei bzw. steuerneutral geschehen.
1. Gesellschaftsrechtliche Einbringung und Übereignung der Sacheinlage zwecks Kapitalerhöhung
Der Sachgegenstand wird nicht in das Unternehmen mit einer Kaufpreisverpflichtung hineinverkauft ( dann entstünde eine zusätzliche Kaufpreisverbindlichkeit...
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