Bildung krimineller Vereinigungen in der Justiz
23.04.2019: Recht | Beihilfe durch Unterlassen | Beugung des Rechts | Bildung krimineller Vereinigungen in der Justiz | Recht | System bedingte Staatskriminalität
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Di, 2019-04-23 13:51.
Präsidentin des OLG Celle Frau Otte weigert sich gemäß § 26 Abs. 2 DRiG tätig zu werden
Was sollte man tun, wenn der Demokratische Rechtsstaat der Straftäter ist!?
Gemäß der Verfassung wird uns Bürgern für ein faires Verfahren grundsätzlich ein Rechtsanwalt gewährt. Was aber tun, wenn der Demokratische Rechtsstaat lange vorher durch schwerstkriminelle Handlungen die wirtschaftliche Existenz des Klägers oder Beschuldigten über 20 Jahre lang total vernichtete? Was tun, wenn Anwälte generell aus Angst sich weigern, noch dazu gegen PKH, aus einer solchen Sachlage ein Mandat in einem Verfahren zu übernehmen? Was tun, wenn Richter sich weigern gemäß § 78b ZPO entsprechende Anwälte dem Verfahren beizustellen? Genau und ganz einfach, dann gibt es keinen Demokratischen Rechtsstaat mehr!
21. April 2019
Nur per Fax: (05141) 206 208
Präsidentin des OLG-Celle
Frau Stefanie Otte
Oberlandesgericht Celle
Schlossplatz 2
29221 Celle
Ihr maschinell erstelltes Antwort-Dokument vom 15. April 2019 zu meinen...
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