Bezirksverband

Die kleingartenrechtliche Drittelregelung - und die Ausnahmen. / Auch zur Problematik der Adhäsion.

Zollstock-Pedanterie und "Schema F" sind nicht immer sinnvoll. ----------------------------------------------- Durch das bekannte Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) vom 17.6.2004 , III ZR 281-03 , wurde die kleingartenrechtliche Drittelregelung bekräftigt. Für den Normalfall gilt: Ein Drittel der jeweiligen Parzellenfläche sollte für Obst- und Gemüseanbau -und damit Zusammenhängendes- genutzt werden. In Gartenordnungen der Kleingartenvereine bzw. der Kreis- oder Bezirksverbände können die Einzelheiten geregelt werden (bspw. in welchem Umfang Kompostanlagen in das Drittel eingerechnet werden u.a. ...). ...

Kuriose u. interessante Links über das Leben in deutschen Kleingärten (Schrebergärten).

Die "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)" weisen auf Gefahren, auf Bedenkliches und auf Kurioses im deutschen Kleingartenwesen hin. ----------------------------------------------------------------------- Auf Bedenkliches, auf Gefahren und auf Fehlentwicklungen für das deutsche Kleingartenwesen weisen die "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)" hin: https://www.pankower-gartenzwerge.de/links-zum-kleingartenwesen-in-deutschland/ Bei der Auswahl der angeführten externen Links geht es uns nicht...

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