Behindertenrad

Krankenkasse muss für ein PINO Steps von HASE BIKES bezahlen

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden: einer Klägerin werden die Kosten für ein PINO Steps und die notwendigen außergerichtlichen Kosten erstattet. Bereits im März 2017 hatte das schwerbehinderte Mädchen bei seiner Krankenkasse ein PINO Steps plus Zubehör beantragt. Eine entsprechende ärztliche Verordnung war beigefügt. Verschrieben wurde das Tandem der damals 13jährigen, weil sie unter einer zerebralen Mehrfachbehinderung als Zustand nach hypoxischer Enzephalopathie mit bilateraler Zerebralparese leidet. Nicht-medizinisch ausgedrückt: das Mädchen hat eine Hirnschädigung, ausgelöst durch eine unzureichende Versorgung des Hirngewebes mit Sauerstoff und Blut. Diese hat dazu geführt, dass sie sich nicht selbstständig fortbewegen kann, auch nicht mit einem Rollator oder einem Therapiedreirad. Krankenkasse lehnte den Antrag ab Der von der Krankenkasse eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sah jedoch...

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