Abschiebungen

Straffällige Asylwerber dürfen bei Test-Verweigerung nicht abgeschoben werden

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat heute, Mittwoch, in einer Pressekonferenz den nächsten Riesenskandal der ÖVP-Asylpolitik angesprochen. Wie unzensuriert bereits berichtete, können straffällige Asylweber bei Verweigerung eines Corona-Tests nicht abgeschoben werden. Hingegen gibt es für die Österreicher praktisch eine Test- oder Impfpflicht. “Hausgemachtes Problem” im Innenministerium Schnedlitz sprach von einem „hausgemachten Problem“ im Innenministerium und präsentierte ein internes Papier aus dem Ressort von Karl Nehammer, in dem folgende Frage gestellt wird: Wiederholt wurde vor Abschiebungen der PCR-Test verweigert und somit die Abschiebung verhindert. Wie wird in Zukunft damit umgegangen? Hat das Auswirkungen auf den Haftvollzug? Asylwerber dürfen zum Test nicht gezwungen werden Dabei ging es um Schubhäftlinge. Also um Personen, die vor Außerlandesbringung stehen. Die Regelung, die daraufhin das Innenministerium...

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