„Olympia“

Wettbewerbsrecht: Werbung mit den Begriffen „Olympia“ und „olympisch“

Das OLG Frankfurt a. M. wies mit Urteil vom 01.11.2018 eine Klage des Deutschen Olympischen Sportbundes gegen eine Fitnessstudio ab, welches anlässlich der Olympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro die Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ in der Werbung verwendet hatte. Die im konkreten Fall rein assoziative Werbung verstoße nicht gegen das Olympiamarkenschutzgesetz (OlympSchG). Dieses Gesetz schützt in Deutschland die Begriffe „Olympia“, „Olympiade“ und „olympisch“ sowie da olympische Emblem mit den fünf Ringen zugunsten des Nationalen Olympischen Komitees und des Internationalen Olympischen Komitees. Insbesondere verbietet das Gesetz Dritten, diese Begriffe oder das olympische Emblem ohne Zustimmung der Berechtigten zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen oder in der Werbung hierfür zu verwenden. Nach Auffassung des OLG könne der Verständige Durchschnittsverbraucher im konkreten Fall keine ausreichenden Anhaltspunkte...

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