Öffentlich angebotene Kapitalanlagen
17.09.2025: Wirtschaft | BaFin-konforme Beteiligungsvertraqgs- und Zeichnungsunterlagen Investmentvermögen nach KAGB | Dr. jur. Horst Werner Göttingen | Rückabwicklungs-Verfügung | Straftat gem. § 54 KWG | Straftatbestand des § 54 Abs. 2 KWG | Öffentlich angebotene Kapitalanlagen
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2025-09-17 13:49.
Öffentl. angebotene Kapitalanlagen mit unrichtigen Verträgen sind eine Straftat gem. § 54 KWG - Von Dr. jur. Horst Werner
Nur mit den BaFin-konformen, kapitalmarktrechtlich zulässigen Beteiligungs- und Anlageverträgen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können sich Unternehmen vor der Untersagung durch die BaFin und einer Rückabwicklungs-Verfügung mit der Rückzahlung aller Anlegergelder ( Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG ) und vor einer Bestrafung gem. § 54 KWG ab Euro 10.000,- Geldbuße ( bis zu 5 Jahren Gefängnis ) schützen, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de/ ).
Liegt keine Platzierungserlaubnis gemäß dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG ) oder dem Wertpapierprospektgesetz ( § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG ) vor, untersagt die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäftes und ordnet die Abwicklung an, wenn die Verträge unbedingt rückzahlbare Gelder versprechen. Es darf also außerhalb...
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24.08.2025: Wirtschaft | Dr. jur. H. Werner | Dr. Werner Financial Service AG | fehlerhafte Beteiligungsverträge | Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren | grundschuldbesicherte Darlehen gem. § 1 KWG | Straftaten gem. § 54 KWG | öffentlich angeboten | Öffentlich angebotene Kapitalanlagen
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2025-08-24 10:56.
Öffentl. angebotene Kapitalanlagen mit unrichtigen Beteiligungsverträgen sind Straftaten gem. § 54 KWG - von Dr. jur. H. Werner
Die Konsequenzen bei fehlerhaften, öffentlich angebotenen Kapitalanlage-Verträgen sind vielfältig. Was "öffentlich angeboten" heißt, steht im Wertpapierprospektgesetz und wird von der BaFin in einem Vermerk ( Richtlinie ) erläutert. Es gibt Rechtsfolgen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur. Nur mit den kapitalmarktrechtlich zulässigen Beteiligungs- und Anlageverträgen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können sich Unternehmen vor der Untersagung durch die BaFin und einer Rückabwicklungs-Verfügung mit der Rückzahlung aller Anlegergelder ( Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz KWG ) und vor einer Bestrafung gem. § 54 KWG ab Euro 10.000,- Geldbuße ( bis zu 5 Jahren Gefängnis ) schützen, so Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de/ ). Die Dr. Werner Financial Service AG bietet ihren Mandats-Unternehmen...
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