§ 383 BGB n.F.
19.02.2026: Wirtschaft | Distressed Debt | Insolvenz | Restrukturierung | Versteigerung | öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer | § 383 BGB n.F.
Pressetext verfasst von connektar am Do, 2026-02-19 19:45.
Paradigmenwechsel infolge der Novellierung des § 383 BGB
Das gesetzlich begründete Verwertungsverfahren als moderne Lösung im Restrukturierungs- und Distressed-Umfeld
Mit der Neufassung des § 383 BGB zum 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Verwertung aufgrund Pfandrecht durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer ausdrücklich bestätigt und an die digitalen Realitäten angepasst. Der öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer ist damit wieder klarer in seiner historisch ursprünglichen Rolle an erster Stelle zur Verwertung von Pfändern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pfandrechte verortet. Das gesetzliche Leitbild der Pfandverwertung wurde gestärkt und modernisiert. Die öffentliche Versteigerung ist der Regelfall der Verwertung nach den §§ 1233 ff. BGB. Ziel war es, den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer wieder stärker als kaufmännische Problemlösungsinstanz bei leistungsgestörten Vertragsverhältnissen zu positionieren und zugleich die seit...
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