Umstrittener russischer Kommunistenführer darf in Gelsenkirchen aufgestellt werden

Die linksextreme Splitterpartei MLPD will vor ihrer Parteizentrale in Gelsenkirchen eine Statue des russischen Revolutionsführers Lenin aufstellen. Der Versuch der Stadt, dies unter Verweis auf den Denkmalschutz zu verhindern, ist vorerst gescheitert.

Die Partei reagiert voller Freude. „Wenige Wochen vor seinem 150. Geburtstag hat Wladimir Iljitsch Lenin noch einmal einen großartigen Sieg davongetragen“, hieß es in einer im Internet veröffentlichten Mitteilung des Zentralkomitees der Partei.

Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West hatte sich zuvor in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gegen die Aufstellung ausgesprochen. Darin heißt es: „Der Kommunistenführer Lenin steht für Gewalt, Unterdrückung, Terror und schreckliches menschliches Leid. Dies alles macht ihn mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland unvereinbar und zu einem Symbol der Bekämpfung und Abschaffung unserer Demokratie.“

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen von der Stadt Gelsenkirchen verhängten Baustopp für den Bau eines Lenin-Denkmals durch die linksextremistische Partei MLPD aufgehoben. „Der Eigentümer kann damit wie geplant am 14. März 2020 auf seinem Grundstück die 2,15 Meter hohe Statue des früheren russischen Politikers aufstellen“, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 16 L 250/20).
Laut Gericht hatte die Stadt die Arbeiten zur Errichtung der Statue untersagt. Nach ihrer Auffassung beeinträchtige die Statue das Erscheinungsbild des auf demselben Grundstück gelegene Baudenkmals, eines 1930 errichteten ehemaligen Sparkassengebäudes. Es fehle an der aus Sicht der Stadt erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Eine Herabsetzung des Denkmalwertes liege mit Blick auf die vergleichsweise moderate Größe der Statue und den Abstand von mehr als zehn Metern zum Baudenkmal nicht vor. Die von der Stadt angeführten Gesichtspunkte zur Person und historischen Rolle Lenins und die dadurch voraussichtlichen ausgelösten öffentlichen Kontroversen hielt das Gericht für denkmalschutzrechtlich unbeachtlich.

Gegen den Eilbeschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Lenin war der führende Kopf der Oktoberrevolution 1917 in Russland. „Im russischen Bürgerkrieg setzt Lenin konsequent den neugegründeten Geheimdienst Tscheka und Militärgewalt zur Unterdrückung der gegenrevolutionären und separatistischen Kräfte ein“, heißt es in einer Veröffentlichung des Deutschen Historischen Museums. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung fielen in den ersten vier Jahren des „Oktoberregimes“ (1918-1922) schätzungsweise 280 000 Menschen einer Welle systematischer Gewalt gegen Andersdenkende zum Opfer.

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