Islam aus Deutschland vertreiben? Wie will Oldenburger Staatsanwaltschaft Anklage begründen?

Wie hätte die Oldenburger Staatsanwaltschaft eigentlich diese Anklage mündlich begründen wollen? Nach ihrer schriftlich geäußerten Auffassung habe ich den Wilhelmshavener Ratsherrn Frank Uwe Walpurgis (ehemals Freie Wähler, jetzt Unabhängige Wählergemeinschaft) in “die Nähe gewalttätiger Neonazis” stellen wollen, weil ich am 17. Dezember 2011 scharfe Kritik auf den Facebook-Seiten von Walpurgis übte. Eine Wilhelmshavenerin forderte dort die Vertreibung des Islam aus Deutschland. Deshalb fragte ich sie, wo sie Neofaschistin sei. Die Anklageschrift wurde am 7. November 2012 von der Oldenburger Staatsanwaltschaft verfasst. Heute hat mir das Amtsgericht von Wilhelmshaven am Telefon mitgeteilt, dass die Hauptverhandlung am 3. April 2013 um 9 Uhr eröffnet werde. Die Ladung sei auf dem Postweg.

Den Strafantrag gegen mich hatte Frank Uwe Walpurgis gestellt. Offenbar verschwieg dieser Ratsherr, worauf sich meine Frage bezogen hatte. Ich wies die Oldenburger Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin und beantragte meinerseits die Verurteilung von Walpurgis wegen falscher Anschuldigung. Außerdem forderte ich Schmerzensgeld wegen Rufschädigung. Denn nach meiner Auffassung ist es mein gutes Recht, die Forderung nach Vertreibung des Islam aus Deutschland als neofaschistisch zu bezeichnen. Zur Verfolgung der Juden hat bekanntermaßen die Parole “Juden raus” gehört. Mit wie vielen Ermordeten diese Hetze endete, ist grausige Geschichte, die sich niemals wiederholen darf.

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http://islamprozess.blogspot.com


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ISLAM

Mit der Bitte um Empfehlung

INDEX –

verbotene Bücher „ISLAM“

Band II

Untertitel:

„Märchen aus tausend und einer Nacht“

Autor: R. Kaltenböck-Karow

ISBN 978-3-8442-4714-5

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