Dresden: Umgangspflegerin vereitelt systematisch Umgang zwischen Kindern und Eltern

Dresden. Die vom Amtsgericht Dresden wohl im guten Glauben an deren Aufrichtigkeit "bestallte" professionelle Umgangspflegerin Gabriele G. (54) aus Heidenau bei Dresden setzt das menschenrechtswidrige "Spiel" von kriminell agierenden Mitarbeitern der Jugendämter in Stuttgart und Dresden auf Kosten von wehrlosen Kindern nahtlos fort.

Bis zum 22.02.2012 hätte nach mehr als drei Jahren Umgangsvereitelung durch die Jugendämter Stuttgart und Dresden ein erster Kontakt zwischen einem Vater und seinem mittlerweile vierjährigen Kind stattfinden sollen.

Doch Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. denkt überhaupt nicht daran, den Kontakt zwischen Kind und Vater herzustellen, geschweige denn zu fördern.

Am 13.02.2012 teilt Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. dem Vater mit, ein Umgangskontakt mit seinem Kind werde innerhalb der gerichtlich bestimmten und angeordneten Frist "sicher nicht" stattfinden.

Am 27.02.2012 an den Vater gibt Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. bereits unumwunden zu, dass sie nicht sagen könne, wann ein erster Kontakt zwischen seiner Tochter und ihm zustande komme.

Auf seinen Hinweis, dass der gerichtliche Beschluss vollstreckbar ist und hinsichtlich der gerichtlich bestimmten Frist die Entscheidung sofort wirksam ist, antwortete Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. dem Vater wörtlich: "Jetzt mal ganz klar: Sie weisen mich auf gar nichts hin!"

Auch das Recht eine Frist zu setzen, liege nach Ansicht von Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. überhaupt nicht im Ermessen des Richters.

Die Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. scheint also als verlängerter Arm des in menschenrechtswidriger und strafrechtlich relevanter Weise agierenden, überregional bekannten Amtsvormundes Stephan Hermann vom Jugendamt Dresden zu handeln. Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. setzt das fort, was Stephan Hermann begonnen und bisher durchgeführt hat.

Ebenfalls wie Hermann vom Jugendamt versucht die professionelle Dienstbarkeiten-Anbieterin, Eltern auch in Fortführung des Handelns von Stephan Hermann ebenfalls zur "Fixierung einer Vereinbarung" zu nötigen, bevor sie ihr Kind überhaupt auch nur sehen dürfen. Dabei weigert sie sich, die zu unterzeichnende "Vereinbarung" den Eltern vorab zuzusenden, vielmehr seien ihrer Ansicht nach die "Modalitäten des Umgangs" im "persönlichen Gespräch" zu klären.

Wie zu erfahren war, gehört dieses Verhalten offenbar zum Standardrepertoire von Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G., sie gebärdet sich gegenüber anderen Eltern in ähnlicher Weise. Auch hier werden Fristen und gerichtliche Vorgaben einfach ignoriert bzw. nach eigenem Gusto zum Nachteil des Kindes abgeändert.

Auf den Hinweis einer rechtskundigen Person, dass ein Umgang entsprechend des Beschlusses des Amtsgerichtes Dresden längst hätte stattfinden müssen, erwiderte Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G., wie sie ihre Arbeit mache, bestimme sie immer noch selbst und legte dann den Hörer auf. Sie zieht es anscheinend vor, regelmäßig rechtzeitig vor 16:00 Feierabend zu machen.

Der Vater hat, wie oben schon erwähnt, trotz Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts, trotz vollstreckbarer und wirksamer Beschlüsse und trotz aktueller gerichtlicher Anweisung durch das Amtsgericht Dresden seine mittlerweile vierjährige Tochter seit über drei Jahren nicht gesehen.
Vielleicht hätte zu Denken geben sollen, dass Umgangs-"Pflegerin" Gabriele G. auf Vorschlag von Stephan Hermann vom Jugendamt Dresden eingerichtet wurde. Hermann wurde das Umgangsrecht wegen vorsätzlicher Schädigung der Besten Interessen des Kindes ("Kindeswohl") entzogen.

Der Vater gab zu erkennen, dass er sich vorbehalte, Strafantrag gegen Gabriele G. wegen vorsätzlicher Umgangsvereitelung und Verstoß gegen das Beste Interesse des Kindes zu stellen, sollte bis 04. März 2012 kein Umgang mit seiner Tochter stattgefunden haben.