Barrierefreie Teilnahme am Konsultationsverfahren der EU-Kommission kann für deutsche Bürger nicht realisiert werden

Die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit uns Selbstbestimmung kritisiert auf das Schärfste, dass sich die Europäische Kommission nicht in der Lage sieht oder sich vorsätzlich zu entziehen versucht, ein schriftliches Anhörungsverfahren – wenn schon nicht in allen 23 Amtssprachen – so doch wenigstens in den drei in der EU intern verbreiteten Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) vorzulegen. Der Bundesgeschäftsführer, Detlef Petereit, stellt dazu fest: „Die jetzige Vorgehensweise, die Materialien lediglich in Englisch bereit zu stellen, erhöht die ohnehin schon recht weit verbreitete ‚Europaverdrossenheit’, wie sie sich auch ganz deutlich in der kontinuierlich sinkenden Wahlbeteiligung zu Europawahlen (2009 deutlich unter 50 Prozent) zeigt. Darüber hinaus konterkariert sie sämtliche Bemühungen, sowohl der nationalen Regierungen als auch der EU-Parlamentarier, in der Bevölkerung die eurodemokratische Mitgestaltung sowie das Verständnis für und Interesse an Europa zu verbessern.“

Noch bis zum 17. Dezember 2010 führt die EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher, Referat C – Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Dieses richtet sich ausdrücklich nicht nur an die nationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und die Wirtschaft, sondern auch an alle EU-Bürger.

Infolge die Bundesversammlung schon vor einigen Wochen erreichter Anfragen wandte sich der Bundesgeschäftsführer an die Europäische Kommission und erfuhr, dass weder eine deutsche noch eine anderssprachige Version vorgesehen sei. Mit dieser Information wandte sich der Bundesgeschäftsführer an die deutschsprachigen Parlamentarier, die zwar Zustimmung und Unterstützung signalisierten, jedoch keine Änderung erwirken konnten. Petereit dazu: „In den fast wortgleichen Antworten der Generaldirektorin Gesundheit und Verbraucher, Frau Paola Testori Coggi, sowie des Referatsleiters Öffentliche Gesundheit und Risikobewertung, Herrn Antti Maunu, die den Nutzen eines schnellen Starts der Konsultation höher einschätzen, als den einer vollständigen Übersetzung, zeichnet sich ein nicht zu akzeptierendes Demokratieverständnis der Europäischen Kommission ab.“

Die Bundesversammlung für Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung ruft alle interessierten Bürger auf, sich an dem Konsultationsverfahren dennoch zu beteiligen.

Zur Überwindung der Sprachbarriere wurden auf der Webseite http://Bundesversammlung-GFS.de Links, Informationen zur deutschen Übersetzung, Erklärungen und Ausfüllhilfen zusammen gestellt sowie eine kostenfreie Telefonhotline-Nummer angegeben. Die Antworten können in Deutsch erfolgen.

Detlef Petereit
Der Bundesgeschäftsführer
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Hinweis an die Presse:
Die Antworten der EU-Parlamentarier können beim Bundesgeschäftsführer eingesehen oder auszugsweise abgerufen werden.


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