stillen Gesellschaftskapital
15.11.2020: Wirtschaft | bilanzierung | Bilanzstruktur | Fremdkapital | Instituts der Wirtschaftsprüfer Düsseldorf IDW in der Stellungnahme HFA 1/1994 | stillen Gesellschaftskapital | Verbindlichkeit
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2020-11-15 16:49.
Die Bilanzierung und der Vermögensstatus als Grundlage der Ertragslage und der Vermögenslage eines Unternehmens
Erläuterungen zur Bilanzstruktur und den gesetzlichen Bilanzierungsregeln zur Darstellung der Einkommensituation und der Vermögensbestände in bilanzierungspflichtigen Unternehmen von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ): Die Gesetzesvorschriften zur Bilanzierung nach Handelsrecht ( HGB ) sowie die Umsetzung bilanzpolitischer Massnahmen zur Verbesserung des Bilanzbildes eines Unternehmens werden in Kurzform von der Dr. Werner Financial Service AG aufgelistet. Dazu ist zunächst das Verstehen vom Sinn und Zweck einer Bilanz als Informationsquelle über die Ertrags- und Vermögensverhältnisse eines Unternehmens erforderlich. Hierzu werden der Aufbau einer Bilanz mit der Darstellung der aktivischen und zu passivierenden Vermögenswerte eines Unternehmens beschrieben.
Eine Bilanz mit Aktiva und Passiva ist in ihrer Struktur und der Gliederung der Vermögens- und Ertragsübersicht in den §§ 266 ff Handelsgesetzbuch HGB geregelt...
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