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Verpackungsregister LUCID: ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten.

Diese Pflicht hat immer noch nicht alle Verantwortlichen erreicht. Im vergangenen Jahr hatte ich bereits zum Verpackungsregister informiert. Viele sind aber immer noch nicht tätig geworden. Manche werden jetzt endlich aktiv.   Beispiel: Angenommen, Sie wollen Ihrem Geschäftspartner eine Freude machen und ihm ein leckeres Getränk schicken. Die Flasche stecken Sie in einen Getränkeversandkarton. Beim Versand von flüssigen Werbegeschenken (z. B. Wein, Sekt, Likör) müssen Sie davon ausgehen, dass diese, obwohl an ein Unternehmen versendet, diese letztlich privat getrunken / genossen werden. Der Versandkarton ist eine Verpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Damit müssen Sie diese Verpackung kostenpflichtig lizenzieren. Zudem müssen Sie sich bei LUCID registrieren.   Die Bußgelder bei Verstößen sind nicht unbeträchtlich. Wichtig: "Am 1. Juli 2022 treten Änderungen des Verpackungsgesetzes...

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