jenty
29.09.2010: Wirtschaft | jenty | Kleinunternehmer | Limited | Limited gründen | Selbständige | ug | Unternehmensgründungen
Pressetext verfasst von stocar68 am Mi, 2010-09-29 16:15.
Bei Limited Gründungen zählt auch Sicherheit und Reaktionszeit
Limited Gründungen stehen weiter hoch im Kurs. Zu beachten ist aber auch,
dass jede britische Limited per Gesetz ein sogenanntes Registered Office in
England unterhalten muss. Bei einem Registered Office handelt es sich nicht
um den eigentlichen Geschäftssitz, sondern ist der offizielle Zustellungs-
und Aufbewahrungsort der Gesellschaft. Da diese Offices zumeist von
Drittdienstleistern angeboten werden, bleibt bei der Gründung einer Limited
stets ein mulmiges Gefühl.
Um das Vertrauen bei einer Gründung zu stärken, betreibt die in Deutschland
im Bereich der Treuhandgesellschaften führende Limited-Gründungs- und
Betreuungsagentur First Jenty Ltd. & Co. KG seit Juli 2010 ein „Registered
Office“ komplett in Eigenregie in Hull, England. Formal ändert sich für den
Kunden eigentlich nichts, trotzdem erhöht es die Sicherheit und
Reaktionszeit bei der Gesellschaftsführung enorm. Wir haben somit das Heft
des Handelns für den...
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25.06.2010: Wirtschaft | jenty | Kleinunternehmer | Limited | Limited gründen | Selbständige | ug | Unternehmensgründungen
Pressetext verfasst von stocar68 am Fr, 2010-06-25 12:25.
Neues Komplett-Limited gründen-Treuhandpaket bei jenty.de
Ab sofort bietet der bundesweit bekannte Limited-Dienstleister First Jenty Ltd. & Co. KG dauerhaft ein Dienstleitungspaket an, welches die bestmögliche, wirtschaftliche Anonymisierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bietet. Es werden hierbei alle Gesellschaftsorgane (Gesellschafter, Shareholder und Secretary) durch einen Treuhänder gestellt. Im Gegensatz zu vielen Vergleichsangeboten wird mit dieser Treuhandaufgabe ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt betraut, der darüber hinaus eine ordentliche Bonität besitzt. Ein Bankkonto bei einer der deutschen Großbanken ist genau wie eine Sitzadresse für die ersten drei Monate im Paket enthalten. Der Kunde tritt nach Außen nur als "Niederlassungsleiter" auf, das heißt er muss seinen Namen nicht im Impressum einer Website nennen. Weder im deutschen noch im britischen Handelsregister ist es erforderlich, den Niederlassungsleiter namentlich zu benennen. Hier ist jeweils nur der des Treuhänders...
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