jenty

Bei Limited Gründungen zählt auch Sicherheit und Reaktionszeit

Limited Gründungen stehen weiter hoch im Kurs. Zu beachten ist aber auch, dass jede britische Limited per Gesetz ein sogenanntes Registered Office in England unterhalten muss. Bei einem Registered Office handelt es sich nicht um den eigentlichen Geschäftssitz, sondern ist der offizielle Zustellungs- und Aufbewahrungsort der Gesellschaft. Da diese Offices zumeist von Drittdienstleistern angeboten werden, bleibt bei der Gründung einer Limited stets ein mulmiges Gefühl. Um das Vertrauen bei einer Gründung zu stärken, betreibt die in Deutschland im Bereich der Treuhandgesellschaften führende Limited-Gründungs- und Betreuungsagentur First Jenty Ltd. & Co. KG seit Juli 2010 ein „Registered Office“ komplett in Eigenregie in Hull, England. Formal ändert sich für den Kunden eigentlich nichts, trotzdem erhöht es die Sicherheit und Reaktionszeit bei der Gesellschaftsführung enorm. Wir haben somit das Heft des Handelns für den...

Neues Komplett-Limited gründen-Treuhandpaket bei jenty.de

Ab sofort bietet der bundesweit bekannte Limited-Dienstleister First Jenty Ltd. & Co. KG dauerhaft ein Dienstleitungspaket an, welches die bestmögliche, wirtschaftliche Anonymisierung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bietet. Es werden hierbei alle Gesellschaftsorgane (Gesellschafter, Shareholder und Secretary) durch einen Treuhänder gestellt. Im Gegensatz zu vielen Vergleichsangeboten wird mit dieser Treuhandaufgabe ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt betraut, der darüber hinaus eine ordentliche Bonität besitzt. Ein Bankkonto bei einer der deutschen Großbanken ist genau wie eine Sitzadresse für die ersten drei Monate im Paket enthalten. Der Kunde tritt nach Außen nur als "Niederlassungsleiter" auf, das heißt er muss seinen Namen nicht im Impressum einer Website nennen. Weder im deutschen noch im britischen Handelsregister ist es erforderlich, den Niederlassungsleiter namentlich zu benennen. Hier ist jeweils nur der des Treuhänders...

Inhalt abgleichen