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Lösung für 6b-Rücklagen: So sparen Landwirte kräftig Steuern

Hamburg, 06.11.2023 | Wer als Landwirt Grund und Boden oder Bauten verkauft, muss den Veräußerungsgewinn versteuern. Durch Reinvestition in den eigenen Betrieb lässt sich die Besteuerung zwar vermeiden - das ist aber nicht immer sinnvoll und gewünscht. Gewerblich geprägte § 6b-Fonds bieten Landwirten die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne steuergünstig und profitabel wieder anzulegen, ohne aktiv unternehmerisch tätig werden zu müssen. Der Verkauf betrieblich genutzter Flächen und Gebäude kann Landwirte finanziell enorm belasten, denn der dabei erzielte Gewinn ist in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung lässt sich nur vermeiden, wenn der Gewinn in den eigenen Betrieb reinvestiert oder in eine Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes übertragen und innerhalb der folgenden vier Wirtschaftsjahre auf ein anderes Wirtschaftsgut übertragen wird. Findet sich in diesen vier Jahren kein geeignetes Investitionsobjekt,...

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