i.V. m. § 823 und § 830 BGB
04.08.2024: Recht | i.V. m. § 823 und § 830 BGB | Löschung der Steuersignale zur Vertuschung einer Straftat mit Schadensersatz nach § 344 StGB
Pressetext verfasst von Pirat3002 am So, 2024-08-04 03:46.
Befreiung oder strafrechtlicher Ausschluss von der Teilnahme an den Steuergesetzen der Bundesrepublik Deutschland
Wenn der Rechtsstaat nicht willig oder fachlich unvermögend ist, Straftäter des schwersten Betruges zur rechtlichen und materiellen Verantwortung zu ziehen, dann geraten die Geschädigten meistens in schwerste finanzielle Turbulenzen. Wenn dann dabei auch noch ein hochinnovatives und patentiertes Klima- und Umweltschutzprojekt im zweistelligen Millionenwert durch § 344 StGB, über fünf Jahre lang durch weitere Straftaten im Amt zerstört wurde, dann war es das wohl mit der Justiz und Politik im Demokratischen Rechtsstaat. Diese steuerechtliche richterliche Befreiung ist nur eine direkte Folge des Ganzen.
11/07/2024
Persönlich vorzulegen!
Nur per Fax: (0511) 120 80 60
Niedersächsisches Finanzministerium
z.H. des Finanzministers
Herrn Gerald Heere
Am Schiffgraben 10
30 159 Hannover
St.- Nr. 57/201/Wv- R- für die xxxxxx
und St.-Nr. 57/124/02xxx xxxxxxx
Richterliche Steuerbefreiung des...
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