flugverspaetung

Bei Flugverspätung Entschädigung schnell erhalten - so geht´s!

Kommt Ihr Flieger viel zu spät am Urlaubsziel an, haben Sie oft das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Das gilt auch bei einem Flugausfall. Wie Sie bei Flugverspätung Entschädigungen erhalten, welche Fluggastrechte Sie grundsätzlich haben, und wie Sie sich bei einem Ausfall Ihres Ferienfliegers verhalten sollten, erfahren Sie in folgendem Ratgeber-Artikel: https://www.finanzen.net/ratgeber/reise/flugverspaetung Entschädigung bei Flugverspätung - darum geht es: Bei einer Flugverspätung haben Reisende oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro. Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluglinie für Ihre Verpflegung sorgen und Ihnen Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Aber!: Wenn Ihr Flug aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" verspätet gestartet bzw. gelandet ist, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Tipp: Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen,...

Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen auch weiterhin

Wie bekannt sein dürfte, hat der EUGH und der BGH Entschädigungen bei Flugverspätungen durch entsprechende Urteile gewährt. Diese Rechtsprechung des EUGH erfolgte vor dem Hintergrund, dass die europäische Verordnung 261/2004/VO eine ausdrückliche Regelung zum Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen nicht enthielt. Das Urteil des EUGH aus dem Jahre 2009 und das bestätigende Urteil des BGH waren insoweit klar und eindeutig. Dennoch wurde mittlerweile versucht diese Rechtsprechung des EUGH durch weitere Vorlagen an den EUGH zu "kippen" oder den EUGH dazu zu bewegen, seine Rechtsprechung zu korrigieren. Der EUGH soll vereinfacht und reduziert dargestellt darüber entscheiden, ob er an seiner Rechtsprechung festhält und ob die Rechtsprechung des EUGH auch nicht gegen das sogenannte Montrealer Übereinkommen verstößt. Der Generalanwalt des EUGH hat am 15.5.2012 seine Schlussanträge gestellt. Der Generalanwalt schlug vor, dass die...

Hinweise zu Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen etc.

Die Vorgaben durch Urteile des BGH (Bundesgerichtshof) und des EUGH (Europäischer Gerichtshof) sind klar, dennoch macht nur ein Teil der Flugreisenden bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, bei persönlicher Nichtbeförderung z.B. wegen Überbuchung und Umbuchungen ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf eine Entschädigung geltend. Teilweise wird auf Beschwerdebriefe und Entschädigungsansprüche des Fluggastes gar nicht reagiert. Einem weiteren Teil von Flugreisenden wird bei Flugverspätungen etc. nicht akzeptable Angebote unterbreitet. Sehr oft wird einfach und ohne nähere Darlegung behauptet, dass ein außergewöhnlicher Umstand für die Flugverspätung vorliegen würde. Weiter werden in Antwortbriefen an Fluggästen immer wieder rechtliche Umstände sehr einseitig vorgetragen. Durch diese Umstände lässt sich ein großer Teil von Fluggästen entmutigen oder wollen weitere notwendige Mühen nicht auf sich nehmen, um eine Entschädigung...

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