Flugausfall

Bei Flugverspätung Entschädigung schnell erhalten - so geht´s!

Kommt Ihr Flieger viel zu spät am Urlaubsziel an, haben Sie oft das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Das gilt auch bei einem Flugausfall. Wie Sie bei Flugverspätung Entschädigungen erhalten, welche Fluggastrechte Sie grundsätzlich haben, und wie Sie sich bei einem Ausfall Ihres Ferienfliegers verhalten sollten, erfahren Sie in folgendem Ratgeber-Artikel: https://www.finanzen.net/ratgeber/reise/flugverspaetung Entschädigung bei Flugverspätung - darum geht es: Bei einer Flugverspätung haben Reisende oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro. Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluglinie für Ihre Verpflegung sorgen und Ihnen Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Aber!: Wenn Ihr Flug aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" verspätet gestartet bzw. gelandet ist, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet. Tipp: Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen,...

Arbeitsrechtliche Folgen des Flugausfalls

Bei all dem Chaos und den monetären Einbußen, die der Vulkanausbruch in Island verursacht hat, hat die Naturkatastrophe auch Auswirkungen auf den Arbeitsablauf vieler Firmen. Arbeitsplätze bleiben leer, weil die Mitarbeiter im Urlaubsland feststecken. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber haben, erklärt das Portal für Flüge-News, http://news.fluege.de. Schlimme arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund des Flugverbots haben Arbeitnehmer, die am Flughafen festsitzen, nicht zu befürchten. Da es ihnen rein objektiv betrachtet gar nicht möglich ist, ihrer Arbeit nachzukommen, können sie weder abgemahnt noch gekündigt werden. Allerdings zählt die Wartezeit nicht als Arbeitszeit und wird daher nicht bezahlt. Gleiches gilt für witterungsbedingte Verspätungen, die beispielsweise durch Schneefall hervorgerufen werden oder für Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zahlt...

Haftung für verschwundenes und abhanden gekommenes Gepäck bei Sicherheitskontrolle am Flughafen

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.04.2008, Az: 2-4 O 451/06) entscheidet zu Gunsten eines Flugpassagiers, dessen wertvolle Uhr bei der Sicherheitskontrolle verschwand. Auch wenn die Umstände des Verlustes mehrere verschiedene Ursachen nahelegen, haftet die Sicherheitsbehörde auf Schadensersatz. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) Die Luftsicherheitsbehörden und von ihr eingesetzte Subunternehmer haften Reisenden und Fluggästen gegenüber, wenn bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Gegenstände aus dem Handgepäck oder sonstige zur Kontrolle vorgelegte Wertsachen abhanden kommen. Im vorliegend entschiedenen Fall wurde der Kläger am Flughafen Frankfurt bei der Sicherheitskontrolle von den Mitarbeitern vor dem Zugang zu den Gates aufgefordert, seine wertvolle Armbanduhr der Marke Rolex zusammen mit den mitgeführten Taschen in einen Kasten auf das Förderband des Röntgenkontrollgerätes...

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