Zahlungspflicht

Adventskerzen beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht - Im Brandfall keine Zahlungspflicht für Versicherung

Kerzen sind gerade in der Weihnachtszeit ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Haushalte. Zwar werden die Tannenbäume heute eher mit elektrischem Licht geschmückt –Adventskränze und Pyramiden kommen ohne Wachs jedoch nicht aus. Trotz ihrer großen Beliebtheit ist Vorsicht angebracht. Schließlich können durch Unachtsamkeit schnell Brandherde entstehen, wie das Internetportal www.geld.de berichtet. Kommt es in der Weihnachtszeit zu Brandschäden im Haushalt, stehen Geschädigte unter Umständen alleine da. Dann nämlich, wenn sie leicht entflammbare Gegenstände wie Adventsgestecke unbeobachtet brennen lassen. Wie ein Gerichtsurteil zeigt, kann sich die Hausratsversicherung ( http://www.geld.de/hausratversicherung.html ) auf fahrlässiges Handeln berufen. Im vorliegenden Fall begab sich ein Hauseigentümer zur Gartenarbeit auf dem Grundstück, ohne die Kerzen seines Adventskranzes zu löschen. Beim gelegentlichen Blick auf das Gesteck...

Eltern in der Abo-Falle: Wenn Kinder mit dem Smartphone spielen

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Technische Geräte haben für die meisten Kinder einen großen Reiz. Vor allem, wenn es nicht die eigenen sind. Das Smartphone der Eltern beispielsweise bietet zahlreiche Möglichkeiten damit „herumzuspielen“. Der Gang ins Internet ist leicht und damit steigt die Gefahr, in eine Abo-Falle zu tappen. Ein auf den ersten Blick vermeintlich kostenloses App entpuppt sich tatsächlich als kostenpflichtiges Abonnement. Ein sich öffnender Werbebanner stört beim Onlinespiel, die Kinder wollen zum Spiel zurückkehren, klicken neue Seiten einfach weg und schließen dabei ein Abo ab. Sind die Eltern zahlungspflichtig? Das Amtsgericht Düsseldorf hat bereits im Jahre 2006 entschieden (Aktenzeichen 52 C 17756/05), dass Verträge über Angebote, die sich an Jugendliche und Minderjährige als Hauptzielgruppe richten, nicht mit dem erwachsenen Anschlussinhaber, sondern in der Regel mit dem minderjährigen Nutzer des Handys zustande...

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