Webseitenbesucher

Barrierefreies Webdesign für mehr Webseitenbesucher im Jahr 2020

Seit 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen. In § 12a Barrierefreie Informationstechnik ist festgelegt, dass öffentliche Stellen des Bundes ihre Websites barrierefrei gestalten müssen. Barrierefreie Webseiten helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen sondern auch ältere Menschen. In der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es einen allgemeinen Artikel zur Barrierefreiheit in der auch die Barrierefreiheit in der Informatik angesprochen wird. Auf der Webseite der europäischen Union gibt es ebenfalls eine Unterseite in der es inhaltlich um den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen geht. Damit eine Webseite barrierefrei ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Damit blinde Menschen eine Webseite bedienen können, muss die Webseite komplett per Tastatur bedienbar sein. Blinde Menschen können keine Computermaus bedienen. Bilder sollten einen Alternativtext haben....

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